AGB
Allgemeines
Ein allfälliges erstes und einmaliges Abklärungsgespräch ist kostenlos Danach erhalten Sie entsprechend Ihren Wünschen ein schriftliches Angebot mit Zielsetzungen und einem detaillierten Vorgehensvorschlag.
Die Angebotserstellung ist kostenlos, sofern im Anschluss daran ein Auftrag erteilt wird. Bei Nichterteilung eines Auftrages wird die für die Angebotserstellung aufgewendete Zeit in Rechnung gestellt.
Einzelberatung und Coachings können beim ersten Termin einmalig und innerhalb der ersten halben Stunde kostenlos abgebrochen werden. Allfällig entstandene Spesen sind zu bezahlen.
In Rechnung gestellte Honorare sind innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bezahlen. Für Distanzen über das Regionalnetz Nordwestschweiz hinaus werden die effektiven Bahnreisespesen in Rechnung gestellt.
Stornierungen/Absagen
Absagen von Einzelberatungen/ Teamsupervisionen haben spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen, bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vereinbarte Dauer in Rechnung gestellt.
Bei begründeten Absagen z.B. Krankheit/Arztzeugnis kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
Seminare/Schulungen/Workshops
Festgelegte Durchführungsdaten sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Falls Sie absagen müssen, gelten folgende Bedingungen: Absagen später als 30 Tage 50% des vereinbaren Honorars und später als 14 Tage vor der Durchführung 100% des Honorars
Falls Sie verschieben müssen:
Bis 30 Tage vor der Durchführung 25% und bis 14 Tage 50% des vereinbarten Honorars.
Gerne akzeptiere ich kostenlos einen Ersatzteilnehmer aus der gleichen Zielgruppe des Seminars.
Durchführung
Sylvia Bandini, silverage coaching® behält sich das Recht vor, z.B. bei mangelnder Teilnehmerzahl das Seminar abzusagen.
In diesem Fall werden bereits einbezahlte Seminarkosten zurückerstattet.
Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Die Seminarkosten sind 14 Tage vor Durchführung fällig.
Persönlichkeitsschutz
Sylvia Bandini, silverage coaching® untersteht der Schweigepflicht. Alle persönlichen Inhalte der Teilnehmer werden vertraulich behandelt.
Auch Daten werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Zum Zwecke der eigenen Qualitätsprüfung und auf der Basis des Qualitätsstandard des BSO (Berufsverband für Supervisoren, Organisationsberater und Coaches) ist die Supervisorin berechtig in anonymer Form, Beratungsinhalte in einer Kontroll-Supervision/ Intervision zu behandeln. Haftung: Ombudsstelle des BSO
Gültig ab 1.1. 2010